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Ärztin macht Notizen
Unsere Leistungen im Überblick

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„Jeder hat das Recht auf einen Lebensstandard, der seine und seiner Familie Gesundheit und Wohl gewährleistet"

Grundpflege
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Die Grundepflege ist die Gesamtheit aller
regelmäßig wiederkehrenden Pflege- maßnahmen, die zur Alltagsbewältigung der Bedürftigen Personen beitragen. Dabei handelt es sich um die grundlegendsten Maßnahmen der Pflege: Maßnahmen der Hilfestellung bei der Körperpflege, Ernährung und Mobilität.
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Behandlungspflege
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Die med. Behandlungspflege umfasst alle Tätigkeiten, die auf ärztliche Verordnung hin von Pflegekräften aus der Gesundheits- u. Krankenpflege durchgeführt werden. Darunter fallen Tätigkeiten wie die Wundversorgung oder die Medigabe an. 
Intensivpflege- u. Heimbeatmung
 
Menschen, die nicht mehr selbstständig atmen können, benötigen rund um die Uhr eine verlässliche Sauerstoffversorgung. Dank der Beatmungspflege können Pateinten zu Hause leben. Als wesentlicher Bestandteil der Intensivpflege wird bei der Beatmungspflege sichergestellt, das betroffene optimal versorgt werden und trotz ihrer gesundheitlichen Einschränkungen ein möglichst normales Leben führen können.
Hauswirtschaftliche Versorgung

Die hauswirtschaftliche Versorgung umfasst sämtliche Handlungen, die im Haushalt einer pflegebedürftigen oder kranken Person erledigt werden müssen und zu denen diese nicht eigenständig in der Lage ist.
24 Std. Betreuung 

Im Rahmen einer   „24-Stunden-Betreuung oder pflege lebt die betreuende Hilfskraft üblicherweise im Haus oder in der Wohnung zusammen mit dem Pflegedürftigen und ist rund um die Uhr vor Ort. Damit gewährleistet sie eine intensive und umfängliche Versorgung und ist in vielen Fällen die einzige Alternative zum Pflegeheim.
Demenzbetreuung
 
Die Betreuung von Menschen mit Demenz ist sehr zeitintensiv. Während der fortschreitenden Krankheit können die Erkrankten die Fähigkeit des Redens, des Essens und des Anziehens verlieren bez. vergessen. Das fordert jede Pflegekraft in einem ganz besonderen Maße heraus. Vor allem für Familienangehörige ohne entsprechende Ausbildung und Erfahrung ist die Begleitung von Demenzkranken eine anspruchsvolle Aufgabe.
Verhinderungspflege
 
Verhinderungspflege nach §39 SGB XI ist eine Leistung der Pflegeversicherung und ist wie folgt definiert: Ist eine Person wegen Erholungsurlaubs, Krankheit oder aus anderen Gründen an der Pflege gehindert, übernimmt der Pflegekasse die nachgewiesenen Kosten einer notwendigen Ersatzpflege für längstens sechs Wochen je Kalenderjahr.
 
Familienpflege

Ambulante Familienpflege soll die Betreuung und Versorgung von Kindern bis zum 14. Geburtstag in Notsituationen sicherstellen. Die Betreuung erfolgt im elterlichen Haushalt. Zuständig ist das Jugendamt. Voraussetzung ist, dass der Antrag auf Haushaltshilfe von der Krankenkasse abgelehnt wurde oder diese nicht den vollständigen Bedarf deckt. Einen Rechtsanspruch auf ambulante Familienpflege gibt es nicht.
Beratungsgespräche
 
Beratungsgespräche dienen der Aufklärung, Prävention, Heilung und individuellen Förderung. Sie sollen dazu beitragen, dass Pflegebedürftige befähigt werden, ihre Lebenssituation eigenverantwortlicher und möglichst unabhängig zu bewerkstelligen.

Wer bezahlt diese Leistungen? 

 

Je nach Bedürftigkeit – Krankenkasse, Private Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Bezirksämter.

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Wenn bei Ihnen noch offene Fragen bestehen sollten, können Sie uns gerne anrufen oder uns persönlich besuchen. Unsere Beratung ist kostenlos und zuverlässig. Sollten Sie nicht in der Lage sein zu uns zu kommen, oder wünschen ein persönliches Gespräch zu Hause, reicht ein Anruf bei uns für einen Termin. Dies erfolgt natürlich auch kostenlos für Sie. Unser Pflegeteam verfügt über jahrelange Erfahrung und sichert damit eine qualitative Pflege für Sie und ihre Angehörigen.

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